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Dienstag, 3. Juni 2025

Verleumdungen oder Rufschädigungen im Internet können entfernt werden, indem man sie über die Plattform-Meldefunktionen meldet oder rechtliche Schritte einleitet. Wichtig ist, dass die Behauptungen nachweislich falsch und ehrverletzend sind.

1. Plattform-Meldefunktionen: Viele Social-Media-Plattformen bieten Meldefunktionen an, um rechtswidrige Inhalte zu melden. Über diese Funktionen können Sie die Verleumdung melden und begründen, warum sie entfernt werden muss. Die Plattformen werden dann entscheiden, ob sie den Inhalt löschen. 

2. Rechtliche Schritte: Wenn die Plattform-Meldefunktionen nicht erfolgreich sind, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Dies kann eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung oder eine einstweilige Verfügung beinhalten. Bei schweren Fällen ist auch eine Verleumdungsklage möglich. Bei der strafrechtlichen Verfolgung von Verleumdung ist ein Strafantrag erforderlich. 

3. Ermittlung der Beweise: Um einen Erfolg bei der Entfernung zu haben, sollten Sie alle verfügbaren Beweise für die Unwahrheit der Behauptung und den Schaden für Ihren Ruf zusammenstellen. Dies kann Dokumente, Zeugen oder andere Beweismittel umfassen. 

4. Unterstützung von Anwälten: Bei komplexen Fällen oder wenn Sie rechtliche Schritte einleiten möchten, ist die Unterstützung eines Anwalts empfehlenswert. Ein Anwalt kann Sie bei der Beweissicherung, der Formulierung von Abmahnungen oder der Durchführung von Gerichtsverfahren unterstützen.

Viele Menschen haben das Problem, dass sie im Internet verleumdet werden. 

Bei der Eingabe des Namens in der Google Suchmaschine tauchen Einträge aus Foren und anderen Internetseiten mit verleumderischen Inhalten auf. Die Inhalte werden dann sichtbar, wenn die Personen ihren Namen in der Google Suche eingeben. Problematisch wird es, wenn die Verleumdungen bereits von der Ursprungsseite entfernt wurden und dennoch in der Google Suche auftauchen. 

Zumindest der Vor- und Nachname sollte aus den verleumderischen Posts gelöscht werden, damit beim nächsten crawlen die Suchergebnisse nicht wieder auftauchen. Täglich werden Persönlichkeitsrechte wegen Verleumdung verletzt. Aus diesem Grunde gibt es ein Webformular zur Beschwerde bei Verleumdungen.

Begründung des Verstoßes wegen Verleumdung 

Im nächsten Schritt sollen die Betroffenen begründen, wieso die Inhalte verleumderisch sind. Dieser Punkt führt in der Praxis immer wieder zu Irritationen, da die Menschen in der Regel keine Juristen sind. Wann eine Verleumdung oder üble Nachrede vorliegt ist auch für Juristen oft nicht einfach festzustellen. 

Bei Zweifeln empfehlen wir, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Betroffene, die das Formular selbst weiter ausfüllen wollen, können hier in eigenen Worten versuchen zu erklären, wieso sie hier einen verleumderischen Verstoß sehen.