Verleumdung und Üble Nachrede aus der Google-Suche löschen? Kein Problem! Verleumdung - welche Inhalte kann löschen lassen?
Um eine Verleumdung in einer Google-Bewertung feststellen zu können, muss die bewertende Person also entgegen besseres Wissen über eine Person unwahre Tatsachen behaupten, die geeignet sind, die betroffene Person verächtlich zu machen.
Es geht also um Lügen, die eine negative Auswirkung auf den Ruf einer natürlichen Person haben können und die vom Täter wissentlich als Lügen verbreitet werden. Bloße Meinungsäußerungen sind von der Verleumdung nicht umfasst.
In einer Google-Rezension kann sich dies konkret dadurch zeigen, dass jemand über Sie eine falsche Tatsache behauptet, die Ihr Ansehen stark beeinträchtigen kann.
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