www.facebook.com/Reputationsmanager - Reputationmanagement mit Negativ SEO zeigt sofortige Ergebnisse bei negativer Berichterstattung.

Donnerstag, 9. Juli 2026

Verleumdungen und Rufmord im Internet können das Privat- und Berufsleben massiv schädigen. Betroffene müssen ehrverletzende Lügen, üble Nachrede oder falsche Tatsachenbehauptungen nicht einfach hinnehmen.

Erfahren Sie hier, wie Sie gezielt Rufmord löschen lassen, Beweise sichern und sich rechtlich wehren.


Die Unterschiede verstehen: 


1. Was ist Rufmord und Verleumdung?

Im alltäglichen Sprachgebrauch wird der Begriff Rufmord für die massive Schädigung des Ansehens einer Person oder eines Unternehmens verwendet. Juristisch gesehen existiert der Straftatbestand "Rufmord" als solcher nicht; die Handlungen fallen jedoch unter das Strafgesetzbuch (StGB). 

Es wird streng zwischen zwei Kernbereichen unterschieden:Üble Nachrede (§ 186 StGB): Das Verbreiten von Tatsachen über eine Person, die deren Ansehen in der Öffentlichkeit mindern, sofern diese Tatsachen nicht erweislich wahr sind. 

Der Täter muss nicht zwingend wissen, ob die Aussage wahr oder falsch ist, nimmt die Schädigung aber billigend in Kauf.Verleumdung (§ 187 StGB): Ein schwerwiegenderes Delikt. Hierbei verbreitet der Täter wissentlich unwahre Tatsachen über eine andere Person, um deren Kredit zu gefährden oder sie in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. 

Der Täter handelt also vorsätzlich und wider besseren Wissens.Falsche Tatsachenbehauptungen sind im Gegensatz zu reinen Meinungsäußerungen nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Bei unwahren Aussagen trägt derjenige, der sie äußert, die Beweislast.

2. Sofortmaßnahme: 

Beweise sichernWenn Sie Opfer von Verleumdung oder Rufmord geworden sind, ist schnelles Handeln entscheidend. Online-Inhalte, Social-Media-Posts oder negative Bewertungen können vom Verfasser jederzeit gelöscht oder verändert werden. 

Sichern Sie die Beweislage daher umgehend, um rechtliche Schritte einleiten zu können:Screenshots anfertigen: Erstellen Sie lückenlose Screenshots von den diffamierenden Beiträgen. Achten Sie darauf, dass Datum, Uhrzeit, die URL der Webseite und der Account-Name des Verfassers klar erkennbar sind.URLs notieren: 

Speichern Sie sich die exakten Internetadressen (URLs) der Beiträge, Kommentare oder Profile.Zeugen sichern: Falls Kollegen, Freunde oder Bekannte die Verleumdung ebenfalls gelesen haben, notieren Sie deren Kontaktdaten als potenzielle Zeugen.

3. Falsche Bewertungen und Hasskommentare löschen lassen

Verleumdungen finden häufig auf Bewertungsplattformen (z.B. Google) oder in sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram, X/Twitter) statt. Die Löschung rufschädigender Inhalte können Sie auf zwei Wegen angehen:Meldung an den Portalbetreiber: Nutzen Sie die internen Meldefunktionen der jeweiligen Plattform. Bei Google und Co. können Sie Rezensionen melden, die gegen die Richtlinien der Plattform verstoßen, Beleidigungen enthalten oder von Personen stammen, die nie Kunden bei Ihnen waren.Meldestellen nutzen: Für schwere Fälle von Hasskriminalität und Hetze stehen Ihnen zudem spezialisierte Organisationen zur Seite, wie etwa die Meldestelle REspect!.

4. Rechtliche Schritte: 

Abmahnung und UnterlassungWenn das direkte Melden bei der Plattform nicht zum Erfolg führt oder der Rufmord besonders gravierend ist, helfen zivilrechtliche und strafrechtliche Maßnahmen. Hierbei ist die Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt für Medienrecht ratsam:Abmahnung und Unterlassungserklärung: 

Ein Anwalt fordert den Verfasser der Verleumdung offiziell auf, die ehrverletzenden Aussagen zu unterlassen. Der Täter wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Tut er dies nicht, droht eine einstweilige Verfügung.Strafanzeige stellen: 

Sie haben das Recht, bei der Polizei eine Strafanzeige wegen Verleumdung oder übler Nachrede zu erstatten. Dies kann in vielen Fällen direkt online über die jeweilige Internetwache der Polizei erfolgen. Beachten Sie jedoch, dass die Polizei den Rufmord strafrechtlich verfolgt, dies aber oft nicht automatisch zur sofortigen Löschung des Eintrags im Internet führt.Zivilrechtliche Klage: 

Über das Zivilrecht können Sie neben der Löschung auch Ansprüche auf Schadensersatz (z.B. bei Verdienstausfall) und Schmerzensgeld (bei schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen) geltend machen.

5. Den eigenen Ruf wiederherstellen (Reputationsschutz)

Ist der Ruf erst einmal ruiniert, reicht das reine Löschen von Verleumdungen oft nicht aus. Reputationsschutz ist ein kontinuierlicher Prozess:Professionell reagieren: 

Antworten Sie auf unberechtigte Online-Bewertungen stets sachlich, höflich und professionell, sofern dies strategisch sinnvoll ist. Zeigen Sie potenziellen Neukunden, dass Sie Kritik ernst nehmen, ohne sich auf emotionale Diskussionen einzulassen.Suchmaschinen-Ergebnisse bereinigen: 

Im Rahmen des "Recht auf Vergessenwerden" können Betroffene bei Suchmaschinenbetreibern wie Google die Löschung von Suchergebnissen beantragen, die auf rechtswidrige Inhalte oder Verleumdungen verweisen.Aktives Reputationsmanagement: 

Die beste Verteidigung gegen Rufmord sind zahlreiche positive, echte Bewertungen und eine starke, transparente Online-Präsenz. Bitten Sie zufriedene Kunden aktiv um Feedback, um negative Einträge in der Gesamtwahrnehmung zu relativieren.