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Donnerstag, 9. Juli 2026

Verleumdungen und Rufmord im Internet können das Privat- und Berufsleben massiv schädigen. Betroffene müssen ehrverletzende Lügen, üble Nachrede oder falsche Tatsachenbehauptungen nicht einfach hinnehmen.

Erfahren Sie hier, wie Sie gezielt Rufmord löschen lassen, Beweise sichern und sich rechtlich wehren.


Die Unterschiede verstehen: 


1. Was ist Rufmord und Verleumdung?

Im alltäglichen Sprachgebrauch wird der Begriff Rufmord für die massive Schädigung des Ansehens einer Person oder eines Unternehmens verwendet. Juristisch gesehen existiert der Straftatbestand "Rufmord" als solcher nicht; die Handlungen fallen jedoch unter das Strafgesetzbuch (StGB). 

Es wird streng zwischen zwei Kernbereichen unterschieden:Üble Nachrede (§ 186 StGB): Das Verbreiten von Tatsachen über eine Person, die deren Ansehen in der Öffentlichkeit mindern, sofern diese Tatsachen nicht erweislich wahr sind. 

Der Täter muss nicht zwingend wissen, ob die Aussage wahr oder falsch ist, nimmt die Schädigung aber billigend in Kauf.Verleumdung (§ 187 StGB): Ein schwerwiegenderes Delikt. Hierbei verbreitet der Täter wissentlich unwahre Tatsachen über eine andere Person, um deren Kredit zu gefährden oder sie in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. 

Der Täter handelt also vorsätzlich und wider besseren Wissens.Falsche Tatsachenbehauptungen sind im Gegensatz zu reinen Meinungsäußerungen nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Bei unwahren Aussagen trägt derjenige, der sie äußert, die Beweislast.

2. Sofortmaßnahme: 

Beweise sichernWenn Sie Opfer von Verleumdung oder Rufmord geworden sind, ist schnelles Handeln entscheidend. Online-Inhalte, Social-Media-Posts oder negative Bewertungen können vom Verfasser jederzeit gelöscht oder verändert werden. 

Sichern Sie die Beweislage daher umgehend, um rechtliche Schritte einleiten zu können:Screenshots anfertigen: Erstellen Sie lückenlose Screenshots von den diffamierenden Beiträgen. Achten Sie darauf, dass Datum, Uhrzeit, die URL der Webseite und der Account-Name des Verfassers klar erkennbar sind.URLs notieren: 

Speichern Sie sich die exakten Internetadressen (URLs) der Beiträge, Kommentare oder Profile.Zeugen sichern: Falls Kollegen, Freunde oder Bekannte die Verleumdung ebenfalls gelesen haben, notieren Sie deren Kontaktdaten als potenzielle Zeugen.

3. Falsche Bewertungen und Hasskommentare löschen lassen

Verleumdungen finden häufig auf Bewertungsplattformen (z.B. Google) oder in sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram, X/Twitter) statt. Die Löschung rufschädigender Inhalte können Sie auf zwei Wegen angehen:Meldung an den Portalbetreiber: Nutzen Sie die internen Meldefunktionen der jeweiligen Plattform. Bei Google und Co. können Sie Rezensionen melden, die gegen die Richtlinien der Plattform verstoßen, Beleidigungen enthalten oder von Personen stammen, die nie Kunden bei Ihnen waren.Meldestellen nutzen: Für schwere Fälle von Hasskriminalität und Hetze stehen Ihnen zudem spezialisierte Organisationen zur Seite, wie etwa die Meldestelle REspect!.

4. Rechtliche Schritte: 

Abmahnung und UnterlassungWenn das direkte Melden bei der Plattform nicht zum Erfolg führt oder der Rufmord besonders gravierend ist, helfen zivilrechtliche und strafrechtliche Maßnahmen. Hierbei ist die Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt für Medienrecht ratsam:Abmahnung und Unterlassungserklärung: 

Ein Anwalt fordert den Verfasser der Verleumdung offiziell auf, die ehrverletzenden Aussagen zu unterlassen. Der Täter wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Tut er dies nicht, droht eine einstweilige Verfügung.Strafanzeige stellen: 

Sie haben das Recht, bei der Polizei eine Strafanzeige wegen Verleumdung oder übler Nachrede zu erstatten. Dies kann in vielen Fällen direkt online über die jeweilige Internetwache der Polizei erfolgen. Beachten Sie jedoch, dass die Polizei den Rufmord strafrechtlich verfolgt, dies aber oft nicht automatisch zur sofortigen Löschung des Eintrags im Internet führt.Zivilrechtliche Klage: 

Über das Zivilrecht können Sie neben der Löschung auch Ansprüche auf Schadensersatz (z.B. bei Verdienstausfall) und Schmerzensgeld (bei schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen) geltend machen.

5. Den eigenen Ruf wiederherstellen (Reputationsschutz)

Ist der Ruf erst einmal ruiniert, reicht das reine Löschen von Verleumdungen oft nicht aus. Reputationsschutz ist ein kontinuierlicher Prozess:Professionell reagieren: 

Antworten Sie auf unberechtigte Online-Bewertungen stets sachlich, höflich und professionell, sofern dies strategisch sinnvoll ist. Zeigen Sie potenziellen Neukunden, dass Sie Kritik ernst nehmen, ohne sich auf emotionale Diskussionen einzulassen.Suchmaschinen-Ergebnisse bereinigen: 

Im Rahmen des "Recht auf Vergessenwerden" können Betroffene bei Suchmaschinenbetreibern wie Google die Löschung von Suchergebnissen beantragen, die auf rechtswidrige Inhalte oder Verleumdungen verweisen.Aktives Reputationsmanagement: 

Die beste Verteidigung gegen Rufmord sind zahlreiche positive, echte Bewertungen und eine starke, transparente Online-Präsenz. Bitten Sie zufriedene Kunden aktiv um Feedback, um negative Einträge in der Gesamtwahrnehmung zu relativieren.

Dienstag, 3. Juni 2025

Verleumdungen oder Rufschädigungen im Internet können entfernt werden, indem man sie über die Plattform-Meldefunktionen meldet oder rechtliche Schritte einleitet. Wichtig ist, dass die Behauptungen nachweislich falsch und ehrverletzend sind.

1. Plattform-Meldefunktionen: Viele Social-Media-Plattformen bieten Meldefunktionen an, um rechtswidrige Inhalte zu melden. Über diese Funktionen können Sie die Verleumdung melden und begründen, warum sie entfernt werden muss. Die Plattformen werden dann entscheiden, ob sie den Inhalt löschen. 

2. Rechtliche Schritte: Wenn die Plattform-Meldefunktionen nicht erfolgreich sind, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Dies kann eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung oder eine einstweilige Verfügung beinhalten. Bei schweren Fällen ist auch eine Verleumdungsklage möglich. Bei der strafrechtlichen Verfolgung von Verleumdung ist ein Strafantrag erforderlich. 

3. Ermittlung der Beweise: Um einen Erfolg bei der Entfernung zu haben, sollten Sie alle verfügbaren Beweise für die Unwahrheit der Behauptung und den Schaden für Ihren Ruf zusammenstellen. Dies kann Dokumente, Zeugen oder andere Beweismittel umfassen. 

4. Unterstützung von Anwälten: Bei komplexen Fällen oder wenn Sie rechtliche Schritte einleiten möchten, ist die Unterstützung eines Anwalts empfehlenswert. Ein Anwalt kann Sie bei der Beweissicherung, der Formulierung von Abmahnungen oder der Durchführung von Gerichtsverfahren unterstützen.

Viele Menschen haben das Problem, dass sie im Internet verleumdet werden. 

Bei der Eingabe des Namens in der Google Suchmaschine tauchen Einträge aus Foren und anderen Internetseiten mit verleumderischen Inhalten auf. Die Inhalte werden dann sichtbar, wenn die Personen ihren Namen in der Google Suche eingeben. Problematisch wird es, wenn die Verleumdungen bereits von der Ursprungsseite entfernt wurden und dennoch in der Google Suche auftauchen. 

Zumindest der Vor- und Nachname sollte aus den verleumderischen Posts gelöscht werden, damit beim nächsten crawlen die Suchergebnisse nicht wieder auftauchen. Täglich werden Persönlichkeitsrechte wegen Verleumdung verletzt. Aus diesem Grunde gibt es ein Webformular zur Beschwerde bei Verleumdungen.

Begründung des Verstoßes wegen Verleumdung 

Im nächsten Schritt sollen die Betroffenen begründen, wieso die Inhalte verleumderisch sind. Dieser Punkt führt in der Praxis immer wieder zu Irritationen, da die Menschen in der Regel keine Juristen sind. Wann eine Verleumdung oder üble Nachrede vorliegt ist auch für Juristen oft nicht einfach festzustellen. 

Bei Zweifeln empfehlen wir, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Betroffene, die das Formular selbst weiter ausfüllen wollen, können hier in eigenen Worten versuchen zu erklären, wieso sie hier einen verleumderischen Verstoß sehen.

Freitag, 26. Juli 2024

Michael Friedrich Vogt: Hintergründe zu Rufmord und Verleumdung

Michael Friedrich Vogt (* 16. Dezember 1953 in Kassel) ist ein deutscher Publizist, Dokumentarfilmer und politischer Aktivist. Vogt war in den 1980er und 1990er Jahren als Dokumentarfilmer tätig, wirkte von 1998 bis 2007 als Lehrbeauftragter (Honorarprofessor) am Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft der Universität Leipzig im Bereich Public Relations und Kommunikationsmanagement und tritt seitdem vor allem als politischer Aktivist in Erscheinung.

 

Vogt war von 2009 bis 2015 Gesellschafter des Schild Verlags in Elbingen und betreibt die Website m-v.tv als Organ der sogenannten Wahrheitsbewegung. Er gehörte bis zu seinem Rückzug nach einem Schlaganfall Ende 2017 dem „Medienbeirat“ des Zusammenschlusses „Wissensmanufaktur“ an, der sich als „unabhängiges Institut für Wirtschaftsforschung und Gesellschaftspolitik“ beschreibt und bekundet, auch solches zu publizieren, was nicht der „political correctness“ entspreche.

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Montag, 30. Mai 2022

Verleumdungen aus Google entfernen

Verleumdung und Üble Nachrede aus der Google-Suche löschen? Kein Problem! Verleumdung - welche Inhalte kann löschen lassen?


Wenn Sie in einer Google-Rezension eine Verleumdung oder üble Nachrede festgestellt haben, sollten Sie die Bewertung löschen lassen. Diese strafrechtlich relevanten Aussagen gehören nicht in die Öffentlichkeit. 


Um eine Verleumdung in einer Google-Bewertung feststellen zu können, muss die bewertende Person also entgegen besseres Wissen über eine Person unwahre Tatsachen behaupten, die geeignet sind, die betroffene Person verächtlich zu machen. 

Es geht also um Lügen, die eine negative Auswirkung auf den Ruf einer natürlichen Person haben können und die vom Täter wissentlich als Lügen verbreitet werden. Bloße Meinungsäußerungen sind von der Verleumdung nicht umfasst. In einer Google-Rezension kann sich dies konkret dadurch zeigen, dass jemand über Sie eine falsche Tatsache behauptet, die Ihr Ansehen stark beeinträchtigen kann.

Dienstag, 9. November 2021

Rufmordkampagnen im Darknet: 10 Jahre Opfer eines Cyberkriminellen

Seine Töchter bekommen Morddrohungen und er selbst wird im Netz als Brandstifter und Pädophiler gebrandmarkt. 


Allerdings ist nichts davon wahr, denn Peter Sommerhalter ist seit Jahren Opfer einer Rufmordkampagne. Doch wie konnte es soweit kommen und warum kann niemand etwas dagegen machen?

 

Wahlmanipulation, Erpressung, Rufmord,Handel mit Kinderpornografie: Viele traditionelleFormen der Kriminalität bedienen sichzunehmend moderner Informations- und Kommunikationstechnologien - die Digitalisierung der Kriminalität schreitet voran. 

Dazu kommen neue Formen der Computerkriminalität, die erst mit der jetzt erreichten Verbreitung und Nutzungvon Computern möglich sind.Das "Darknet", ein besonders gut abgeschotteterBereich der Netzwelt, zieht dabei Kriminellean wie Motten das Licht, da dort Verschlüsselungund Anonymisierung garantiert werden.Während diese Funktionalitäten auch von ehrlichenWhistleblowern oder Bürgerrechtsaktivistengenutzt werden können, überwiegt der Missbrauch.


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Sonntag, 7. November 2021

Verleumdung?

Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede sind zwar immer unter Strafe gestellt - das gilt offline wie online. Direkt mit Hate Speech hat sich jedoch lange Zeit kein Gesetz befasst. Bei Verleumdungen werden Lügen mit voller Absicht verbreitet. Im Gegensatz zur üblen Nachrede weiß die Täterin oder der Täter bei der Verleumdung aber genau, dass ihre oder seine Behauptung nicht wahr ist. Das wird als besonders hinterhältig eingeordnet.

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Unliebsame Beiträge aus einem Internet-Forum löschen lassen?

Sonntag, 29. November 2020

Dirk Massat - Google Eintrag wegen Verleumdung löschen

Was tun, wenn tatsächlich in einem Google Eintrag verleumdet wird? Strafanzeige wegen Google Eintrag? 


Viele Menschen haben das Problem, dass sie im Internet verleumdet werden. 


Bei der Eingabe des Namens in der Google Suchmaschine tauchen Einträge aus Foren und anderen Internetseiten mit verleumderischen Inhalten auf. Die Inhalte werden dann sichtbar, wenn die Personen ihren Namen in der Google Suche eingeben. Problematisch wird es, wenn die Verleumdungen bereits von der Ursprungsseite entfernt wurden und dennoch in der Google Suche auftauchen. Zumindest der Vor- und Nachname sollte aus den verleumderischen Posts gelöscht werden, damit beim nächsten crawlen die Suchergebnisse nicht wieder auftauchen. Täglich werden Persönlichkeitsrechte wegen Verleumdung verletzt. Aus diesem Grunde gibt es ein Webformular zur Beschwerde bei Verleumdungen.

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