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Sonntag, 29. November 2020

Dirk Massat - Google Eintrag wegen Verleumdung löschen

Was tun, wenn tatsächlich in einem Google Eintrag verleumdet wird? Strafanzeige wegen Google Eintrag? 


Viele Menschen haben das Problem, dass sie im Internet verleumdet werden. 


Bei der Eingabe des Namens in der Google Suchmaschine tauchen Einträge aus Foren und anderen Internetseiten mit verleumderischen Inhalten auf. Die Inhalte werden dann sichtbar, wenn die Personen ihren Namen in der Google Suche eingeben. Problematisch wird es, wenn die Verleumdungen bereits von der Ursprungsseite entfernt wurden und dennoch in der Google Suche auftauchen. Zumindest der Vor- und Nachname sollte aus den verleumderischen Posts gelöscht werden, damit beim nächsten crawlen die Suchergebnisse nicht wieder auftauchen. Täglich werden Persönlichkeitsrechte wegen Verleumdung verletzt. Aus diesem Grunde gibt es ein Webformular zur Beschwerde bei Verleumdungen.

Sie haben Inhalte im Internet gefunden, die Sie löschen möchten? Sie möchten Informationen nachhaltig aus dem Internet entfernen und sind auf der Suche nach dem besten Weg?

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Verleumdung? Unterlassung erwirken mit Abmahnung? Wie kann ich mich gegen eine Verleumdung wehren? 


Wenn Google keine Maßnahmen ergreift, können sich Betroffene an einen Rechtsanwalt wenden. Der Anwalt kontaktiert Google dann mit einem anwaltlichen Schreiben und fordert Google zur Löschung auf. Wenn das nicht hilft, kann Google abgemahnt und verklagt werden.

Kritische Stimmen in einer Google Bewertung sind ärgerlich, müssen aber teilweise hingenommen werden. Anders sieht es aus, wenn jemand Sie in einer Google Bewertung verleumdet, da Verleumdung kein Kavaliersdelikt, sondern ein Straftatbestand ist. 

Uns erreichen oft Anfragen von Unternehmen oder Personen, die auf Google mit schlechten Einträgen konfrontiert sind. Hierbei wird uns oft mitgeteilt, man sei verleumdet worden. Wenn wir uns dann die betreffende Bewertung genauer anschauen, stellen wir oft fest, dass keine Verleumdung vorliegt – was jedoch nicht bedeutet, dass die Bewertung nicht trotzdem gelöscht werden kann. Allerdings ist Verleumdung ein klar umgrenzter Straftatbestand und eben nicht automatisch dann einschlägig, wenn jemand etwas kritisches über Sie postet.

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